Klasse B196 (125 ccm Erweiterung)
Mit dem Autoführerschein auch Zweiräder bis 125 ccm fahren – seit 01.01.2020 auch in Deutschland möglich.
Hintergrund
Seit 01.01.2020 ist es nun auch in Deutschland möglich, mit dem Autoführerschein auch Zweiräder bis 125 ccm zu fahren. Das macht auch Sinn, denn der im Autoführerschein enthaltene AM-Führerschein mit 45 km/h ist nicht gerade attraktiv und gewährleistet kein sicheres Vorankommen.
Voraussetzungen
Um einen Eintrag mit der Schlüsselzahl 196 in seinen Führerschein zu bekommen, muss der Führerscheininhaber einige Voraussetzungen erfüllen:
- Der Inhaber muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
- Das Mindestalter bei Erteilung beträgt 25 Jahre
- Ein Nachweis (gemäß Anlage 7b FeV) der erfolgreichen Teilnahme an einer "Fahrerschulung" von mind. 9 Unterrichtseinheiten (UE) von jeweils 90 Minuten muss vorliegen:
- Theorie: mindestens 4 UE
- Praxis: mindestens 5 UE
Bereit für Klasse B196 (125 ccm Erweiterung)?
Melde dich jetzt an und starte deine Ausbildung bei Fahrschule Rookie!